(Vienna - Capital City of the Republic of Austria)
Wien ist die Bundeshauptstadt der Republik Österreich.
Die Rechtsgrundlage dafür ist das österreichische Bundesverfassungsgesetz.
Artikel 5.
(1) Bundeshauptstadt und Sitz der obersten Organe des Bundes ist
Wien.
(2) Für die Dauer außergewöhnlicher Verhältnisse
kann der Bundespräsident auf Antrag der Bundesregierung den Sitz oberster
Organe des Bundes in einen anderen Ort des Bundesgebietes verlegen.
Anmerkung Redaktion: Das Wien alle Bundesministerien beherbergt ist durchaus umstritten. Im Sinne des Föderalismuses und der Einbeziehung der anderen Bundesländer wäre es vermutlich besser, wenn die Ministerien aufgeteilt wären. Man könnte zum Beispiel das Landwirtschaftsministerium in Niederösterreich, das Wirtschaftsministerium in Oberösterreich, das Justizministerium in Vorarlberg, das Verteidigungsministerium in Tirol, das Gesundheitsministerium in der Burgenland, das Kunst- & Kulturministerium in Salzburg, das Verkehrsministerium & Innovationsministerium in der Steiermark, das Außenministerium in Kärnten und das Innenministerium in Wien ansässig machen. Das hätte den Vorteil, dass nicht ganz Österreich über die Regierung in Wien oder verkürzt "über die Wiener" schimpfen würden. Weiters würde es sehr viele Interessenskonflikte der handelnden Personen beseitigen und die Korruption massiv erschweren.
Ebenso sollte man die Höchstgerichte, die Staatsanwaltschaft und
den Volksanwalt auf die Bundesländer verteilen.
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Laufende Volksbegehren 2018 in Österreich:
Mit Stand 31.3.2018 kann man folgende Volksbegehren besonders bequem
im Internet (NEU seit Jän 2018) oder zu den Öffnungszeiten am
Gemeindeamt / Magistrat / Bürgerservicestelle unterschreiben:
noch bis 4.4.2018: "Don´t Smoke", noch bis 4.4.2018 "Frauenvolksbegehren",
dzt noch kein Enddatum: "ORF ohne Zwangsgebühren", dzt noch
kein Enddatum: „Asyl europagerecht umsetzen“.
Jeder wahlberechtigte Österreich kann eines oder mehrere
Volksbegehren unterschreiben. Sie können auch alle Volksbegehren am
gleichen Tag unterschreiben. Falls Sie am Amt unterschreiben, benötigen
Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
=> Volksbegehren
unterschreiben
Wichtige österreichische Feiertage:
* 1. Mai: Staatsfeiertag: Der Staatsfeiertag ist zwar ein echter Feiertag, allerdings feiert man in Wien nicht den Staat, sondern die Arbeiterbewegung feiert den "Tag der Arbeit", die Volkstümlichen feiern das Maibaumaufstellen und die allermeisten Wiener & Wienerinnen gehen Radfahren oder Baden. Immer noch sehr beliebt ist der Ausflug ins Grüne.
* 26. Oktober: Nationalfeiertag: Hier wird auch wirklich die Nation Österreich gefeiert. Allerdings hat die Nation seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union viel an Bedeutung verloren. Österreich hat keine eigene "nationale" Währung mehr, die oberste Gesetzgebung und oberste Rechtssprechung findet in der EU statt. Zu guter letzt wird sogar die Österreichische Bundeshymne von Vertreterinnen der SPÖ & ÖVP in Frage gestellt. Diese fordern Textänderungen bei den Söhnen und wollen die Töchter besingen. Andere wollen zu den Domen die Moscheen besingen, wie andere wollen aufgrund der aktuellen Ereignisse die Korruption und Parteibuchwirtschaft besingen, da dies der Realität viel näher käme, so die Kritiker.
Mehr über die => Österreichischen
Feiertage
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Nützliche Tipps für Wien-Besucher:
* Wien-Telefon: Wiener Rathaus Telefon-zentrale Telefonnummer:
01-4000-0 (0 bis 24 Uhr)
Bürgerdienst: Telefon: 01-50255.
* Veranstaltungen in Wien 2018:
Mehr Infos => Veranstaltungen
& Termine Wien
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Wien Statistik:
Fläche: 415 km2
Einwohner: 1.694.000; Inländer: 1.344.000; Ausländer: 24%;
Arbeitslose: 8,0 - 9,3%;
Gebäude: 168.000; Wohnungen: 771.000; Haushalte: 726.000
Impressum: www.bundeshauptstadt.at Ein Service der Wien-konkret Medien GmbH . |